Ich für Sie!     

Claudia Braukmann

Alltagshilfe

zertifiziert anerkannte Seniorenbegleitung im Alltag und liebevolle Unterstützung – auch bei Demenz

– zertifiziert nach §45a SGB XI sowie §38, Abs. 1 u. 2 SGB V und §24h SGB V

Im Laufe des Lebens wird uns das ein oder andere Paket als Last mit auf dem Weg gegeben. Manche Pakete können wir alleine tragen, bei manchen benötigen wir Hilfe. Nur weil man sie immer tragen kann, heißt es nicht, daß sie nicht schwer sind.  Alter und Erkrankungen spielen dabei
eine entscheidende Rolle.

Betreuung

Beratung

Unterstützung

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, mit Ich für Sie! Claudia Braukmann, Ihren Tagesablauf vorausschauender, einfacher und schöner zu arrangieren.
Ich entlaste Sie und Ihre Angehörigen bei Vorliegen einer Erkrankung (auch bei Demenz) oder nach schweren Operationen. Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen dabei immer an erster Stelle. Zusammen ist alles einfacher.


Hilfe, wo immer es geht, ist und war mir schon immer eine Herzensangelegenheit. Das ist Ich für Sie! Claudia Braukmann.

Meine Leistungen

Betreuung, Beratung und Unterstützung im Alltag, wo auch immer Sie Hilfe benötigen. U. a.:

Erinnerungstraining

Aktivierung

Sturzprophylaxe

Einkaufsservice

Kochen

Schriftverkehr

Urlaubsbegleitung

Hobbypflege

Arztbesuche

Leistungsberatung

Haushaltshilfe nach stationärem Aufenthalt

Vieles mehr ist möglich, sprechen Sie mich gerne an!

Betreuung/Kinderbetreuung nach Krankenhausaufenthalt:

Ich bin eingetragen im Register der Ersatzkassen für Leistungsangebote nach §38, Abs. 1 u. 2 SGB V und §24h SGB V und helfe Ihnen auch nach stationären Krankenhausaufenthalten oder nach ambulanten Operationen sowie bei schwerwiegenden Erkrankungen. Diese Leistung richtet sich übrigens auch an Familien mit Kindern (z. B. Hausaufgabenbetreuung) in Bezug auf den Anspruch des ausfallenden Erziehungsberechtigten. 

Pflegekassen-Kooperation

Meine Leistungen  der Alltagsbetreuung (§45a SGB XI) sind ab Pflegegrad 1 für Sie verfügbar und werden komplett (125 Euro/Monat) über die Pflegekasse abgerechnet. Auch andere finanzielle Verfügbarkeiten sind ab Pflegegrad 2 (z.B. Verhinderungspflege etc.) möglich.
Bei einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gerne über alle Ihnen zustehende Möglichkeiten.

Zwei Beispiele der Übernahmemöglichkeiten Ihrer Pflegekasse:

Leistungen

Entlastungs-Betrag

Verhinderungs-Pflege

Pflegegrad

1

125,00 € / Monat

/

Pflegegrad

2

125,00 € / Monat

1612,00 € / Jahr

Pflegegrad

3

125,00 € / Monat

1612,00 € / Jahr

Pflegegrad

4

125,00 € / Monat

1612,00 € / Jahr

Pflegegrad

5

125,00 € / Monat

1612,00 € / Jahr

Die Kostenübernahme Ihrer Pflegekasse heißt für Sie:

  • 125,00 € / Monat z. B. für Haushaltsführung ab PG 1.
  • Ab PG 2 kommen ca. 134,00 € / Monat (1612 Euro jährlich zustehende Verhinderungspflege) hinzu.
  • So haben Sie ein monatliches Budget zur Hilfestellung im Alltag von rund 260,00 € / Person.

Auch ein „Ansparen“ der Entlastungsleistungen ist möglich. Haben Sie z.B. noch nie diese Leistungen erhalten, spart sich der Entlastungsbetrag bis
zu einem halben Jahr an. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach den noch zustehenden Beträgen. Auch hierbei helfe ich sehr gerne.

 

Leistungen über den Entlastungsbetrag müssen nicht extra beantragt werden, Sie stehen Ihnen automatisch mit Vorliegen des ersten Pflegegrades
zu und können von Ihnen und dem ausgewählten Dienstleistungsunternehmen direkt in Anspruch genommen werden.  

Die Verhinderungspflege ist hingegen zu beantragen, zustehend ab Vorliegen eines Pflegegrades 2 seit mindestens einem halben Jahr.

Jobs – jetzt bewerben!

Sie haben Interesse, ebenfalls Senioren und Pflegebedürftigen zu helfen? Dann suche ich Sie für mein Team!